Veranstaltungen Fettehenne Hotels AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Firma Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, Schildsheider Straße 47, 40699 Erkrath oder Fettehenne Rheindorf GmbH, Monheimer Straße 2B, 51371 Leverkusen oder Landhotel Fettehenne GbR, Berliner Straße 40, 51377 Leverkusen (nachfolgend Fettehenne Hotels genannt) - zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Fettehenne Hotels.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fettehenne Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Fettehenne Hotels zustande; diese sind die Vertragspartner.

2.2 Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern den Fettehenne Hotels eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Die Fettehenne Hotels haften mit Sorgfalt für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Fettehenne Hotels die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fettehenne Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Fettehenne Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung der Fettehenne Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Fettehenne Hotels auftreten, wird die Fettehenne Hotels bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Fettehenne Hotels rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

3.1 Die Fettehenne Hotels sind verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von den Fettehenne Hotels zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Fettehenne Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Fettehenne Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/Vertrag angegeben. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Fettehenne Hotels allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden. Als Richtlinie hierfür gilt der Verbraucherpreisindex.

3.4 Rechnungen der Fettehenne Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Fettehenne Hotels ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die Fettehenne Hotels berechtigt Mahngebühren und Verzugszinsen verlangen. Fettehenne Hotels bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten (§ 286 BGB). Fettehenne Hotels ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Fettehenne Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

4.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Fettehenne Hotels geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fettehenne Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Fettehenne Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2 Sofern zwischen Fettehenne Hotels und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Fettehenne Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Fettehenne Hotels ausübt.

4.3 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, sind die Fettehenne Hotels berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 60% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 90% des Speisenumsatzes.

4.4 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. Der individuelle Menüpreis wird im Veranstaltungsangebot beschrieben und vertraglich festgelegt.

4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so sind die Fettehenne Hotels berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 90% der gebuchten Leistungen.

4.6 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von bis zu 10% ist bis 8 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag möglich. Eine spätere Reduzierung der Teilnehmerzahl ist nicht möglich, außer es wurde vertraglich vereinbart. Nach Verstreichen der Frist von 8 Wochen können Reduzierungen der Teilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt werden und der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.

5. Rücktritt durch die Fettehenne Hotels

5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind die Fettehenne Hotels in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Fettehenne Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so sind die Fettehenne Hotels ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner sind die Fettehenne Hotels berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von den Fettehenne Hotels nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Fettehenne Hotels begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Fettehenne Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Fettehenne Hotels zuzurechnen ist.

5.5 Bei berechtigtem Rücktritt der Fettehenne Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Änderung der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Fettehenne Hotels mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fettehenne Hotels.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von den Fettehenne Hotels bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind die Fettehenne Hotels berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimme die Fettehenne Hotels diesen Abweichungen zu, so können die Fettehenne Hotels die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speise du Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen und verzehren. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit den Fettehenne Hotels. In diesen Fällen wir ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkoste berechnet (Korkgeld, Krümelgeld).

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit die Fettehenne Hotels für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Fettehenne Hotels von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Fettehenne Hotels bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Fettehenne Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit Fettehenne Hotels diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Fettehenne Hotels pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung der Fettehenne Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Fettehenne Hotels eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Fettehenne Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an von den Fettehenne Hotels zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden.

9. Verlust oder Bestätigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Fettehenne Hotels übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fettehenne Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Fettehenne Hotels können dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Fettehenne Hotels berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit den Fettehenne Hotels abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, dürfen die Fettehenne Hotels die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, können die Fettehenne Hotels für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

10. Haftung des Kunden für Schäden

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Schäden im Hotel, den Veranstaltungsräumen und sämtlichen Inventar können dem Kunden zum Widerbeschaffungspreis in Rechnung gestellt werden.

10.3 Die Fettehenne Hotels können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sind vom Vertragspartner abhängig (Gartenhotel Fettehenne, Landhotel Fettehenne, Kristallhotel Fettehenne).

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Fettehenne Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls 51377, Leverkusen.

11.4 Es gilt deutsches Recht.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Adresse

Schildsheider Straße 47, 40699 Erkrath

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