Allgemeine Geschäftsbedingungen für gastronomische Dienstleistungen

Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47
Stand: 22. Dezember 2021

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Restaurant Das Blaue Schaf und dem Kunden abgeschlossen werden. Dies beinhaltet die Bewirtung von Gästen mit und ohne Tischreservierung ebenso wie die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumlichkeiten sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants oder Hotels (gastronomische Dienstleistungen). Der Begriff „gastronomische Dienstleistung“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Restaurant-, Gastronomie-, Veranstaltungsdienstleistung.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie eine Nutzung zu anderen Zwecken als den vertraglich festgehaltenen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4 Als Veranstaltung gilt jede Dienstleistung, die in Zusammenhang mit der Miete eines Tagungs- oder Veranstaltungsraums steht sowie jede gastronomische Leistung für Gruppen ab 20 Personen.

  1. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Restaurants durch den Kunden zustande. Die gastronomische Dienstleistung ist zustande gekommen, sobald die Veranstaltung schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Restaurant schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Restaurants anerkannt. Wird kurzfristig eine Räumlichkeit per Telefon oder persönlich angemietet, und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon oder persönlich buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Hotels ist die gastronomische Dienstleistung zustande gekommen.

2.2 Für Tischreservierungen ab 10 Personen erhält der Gast eine schriftliche Bestätigung. Diese gilt als Annahme der Anfrage und damit als Vertragsabschluss. Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer individuellen Reservierungsbestätigung. Eine Reservierungsbestätigung, samt Stornierungsbedingungen, empfangen Sie entweder binnen zwei Stunden nach erfolgter Reservierung von uns oder über das jeweilige Portal, worüber Sie gebucht haben. Sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung erhalten haben, obliegt es Ihrer Pflicht die genannte Mail Adresse zu kontrollieren, ggf. Ihren Spam Ordner zu prüfen und das Restaurant zu kontaktieren.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten gastronomischen Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Restaurant beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Restaurant verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Restaurant kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Veränderung der Bestellung in Bezug auf die Leistungen des Hotels, die Anzahl der Gäste oder Länge der Veranstaltung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Vermietung der Räumlichkeiten oder gastronomischen Leistungen und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Restaurants sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Depositrechnungen sind immer zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fällig, auch wenn die Rechnung nicht vierzehn Tage vor Fälligkeitszeitpunkt beim Kunden eintreffen sollte.

3.6 Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im vertraglich in Textform vereinbart. Sollten Zahlungsbedingungen nicht Vertrag festgehalten worden sein, ist die Zahlung nach Erbringung aller vereinbarten gastronomischen Dienstleistungen zu erbringen. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Restaurant vor für den zusätzlichen Aufwand Mahngebühren in Höhe von 25€ zu erheben.

3.7 Das Restaurant ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurant aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der gastronomischen Dienstleistungen

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Restaurant geschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Stornierung des Mietvertrages ist uns schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.

4.4 Für Tischreservierungen ab 10 Personen oder Reservierungen mit Vorbestellung gilt eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Leistungsdatum. Sollte eine Stornierung nach dieser Frist erfolgen, behält sich das Restaurant vor 90% der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt bei Reduktion der Gästeanzahl nach Ablauf der Stornierungsfrist.

Die Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Vertrag.

  1. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Veranstaltungen oder Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen reserviert werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Anlass bzw. der Zweck der Veranstaltung sein;

  • das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurant zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass oder die Veranstaltung selbst der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Restaurants begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten oder reservierten Tische

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Tische oder Räume, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Bestätigung, sowie nur in dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

6.2 Reservierte Tische und Räume stehen dem Kunden ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine Wartezeit, welchen Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung mitgeteilt wird, ist nur eine Schätzung und daher nicht bindend.

6.3 Die Veranstaltungsräume sind – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – geräumt und zum vertraglich festgehaltenen Zeitpunkt dem Restaurant zurückzugeben. Danach kann das Restaurant aufgrund der verspäteten Räumung gemessen am Gesamtpreis der Veranstaltung für jede angefangene Stunde einen angemessenen Aufpreis berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. Haftung des Restaurants

7.1 Das Restaurant haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Das Restaurant haftet nicht für eingebrachte Sachen des Kunden, sofern keine gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Restaurant besteht.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Restaurantparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Restaurant nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Das Restaurant kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Restaurant darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Restaurant nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Adresse

Schildsheider Straße 47, 40699 Erkrath

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